Häufig gestellte Fragen rund um das Praktikum


F: Reicht es, wenn ich Ihnen eine digitale Kopie des Vertrages zusende? A: Ja, mir würde eine digitale Kopie Ihres Vertrages genügen, da ich ja "nur" die Richtigkeit der für die Anerkennung als Praktikum wichtigen Aspekte des Vertrages zu prüfen und in die Praktikumsdatenbank zu übernehmen habe. Da die HTW kein Vertragspartner für Ihr Praktikum ist, benötigen Sie auch keine Unterschrift von mir. Bitte nutzen Sie in der Firma die aktuellen Vertragsvorlagen auf unserer Internetseite, die vor mehreren Monaten daraufhin korrigiert wurden. https://www.htw-dresden.de/hochschule/fakultaeten/info-math/studium/...
F: Ich habe gesehen, dass man einen fachlich betreuenden Professor von der Hochschule braucht. Nun ist meine Frage, wie man den am besten findet. A: Sprechen Sie einfach einen Kollegen ihrer Wahl vielleicht sogar direkt nach einer Lehrveranstaltung an der HTW an. Normalerweise werden sie so relativ schnell eine Zusage bekommen.
F: Gibt es Vorgaben für das Praktikumszeugnis des Unternehmens? A: Offizielle Vorgaben der HTW für das Praktikumszeugnis gibt es nicht. Wichtig jedoch wäre die Nennung des Praktikumszeitraums und die Einschätzung des Praktikanten als Mitarbeiter im Team. War die Firma zufrieden mit den Ergebnissen, mit dem Auftreten des Studenten, mit der Selbstständigkeit bei der Problemlösung, usw. ... Üblich ist Fließtext im Umfang von ca. einer A4-Seite ... natürlich mit Datum und Unterschrift ;-)
F: Gibt es für das Zeugnis und den Praktikumsbericht ein konkretes Datum, bis zu dem die Dokumente eingereicht werden sollen? A: Formal gibt es diese Termine nicht ... einmal davon abgesehen, dass vor der Verteidigung der Abschlussarbeit natürlich alle Abschlüsse vorhanden sein müssen ;-) Es macht Sinn, den Bericht gleich parallel zum Praktikum zu schreiben und das Zeugnis des Unternehmens mit Abschluss des Praktikums anzufordern. Alle anderen Szenarien mit Zeitverzug machen mehr Mühe und "stören" die dann wichtigeren Aufgaben.
F: Wie wird Krankheit im Praktikum gehandhabt? A: Krankheit ist kein Verschulden. Solange der Betrieb hier nicht protestiert, sehe ich kein Problem bei der Anerkennung. Natürlich gibt es Grenzen. Ab einer bestimmten Krankheitsdauer kann man nicht mehr davon ausgehen, dass der Sinn des Praktikums erfüllt ist. Dies werde ich ggf. im Einzelfall prüfen.
F: Ich möchte bei Ihnen mein Praktikum anmelden und bitte zeitnah um eine entsprechende Bestätigung. Mit dieser Bestätigung möchte ich ein Urlaubssemester beantragen. A: Gern können Sie für das nun folgende Semester ein Praktikum anmelden. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Praktikum kein legitimer Beantragungsgrund für ein Urlaubssemester ist.
F: Ist es möglich das Praktikum remote / im Home Office durchzuführen? A: Nein, denn Sie sollen ja innerbetriebliche Abläufe direkt in einem Unternehmen kennenlernen. Auch die persönliche Arbeit im Team sowie die persönliche fachliche Betreuung ist uns hier wichtig.
F: In meiner zukünftigen Praktikumsfirma wurde ich gefragt, ob für das Praktikum eine größere übergeordnete Aufgabe gegeben sein muss, die über die gesamte Praktikumszeit hinweg bearbeitet wird. Oder ist es auch möglich, dass man mehrere kleinere Aufgaben bearbeitet (so wie als Werksstudent auch schon). A: Für das Praktikum wird (im Gegensatz zu einer Abschlussarbeit) keine "größere zusammenhängende Aufgabe" gefordert. Wichtig ist hier vielmehr die Einbindung in ein Team und die produktive Arbeit im Team.
F: Wozu benötigt die HTW eine Kopie des Praktikumsvertrages? A: Für den Studenten ist dieser Vertrag die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Praktikums im Unternehmen. Wir nutzen den Vertrag als Information über die unseren Ordnungen entsprechend geplante Durchführung des Praktikums (wer, wann, wo, wie lange, ...) und könnten bei Differenzen zu den studienrechtlichen Vorgaben vor dem Praktikum rechtzeitig darüber informieren. Bitte nutzen Sie ergänzend auch die Informationen im Intranet: https://www.htw-dresden.de/hochschule/fakultaeten/info-math/studium/...
F: Gibt es Vorgaben für die Unternehmen bei dem zu stellenden Betreuer hinsichtlich Ausbildung und Abschluss? A: Für den Betreuer im Unternehmen gilt, dass er mit den im Praktikum in der Hauptsache zu bearbeitenden Inhalten vertraut sein sollte. Er muss den Studierenden anleiten und beurteilen können. Dazu sollte der benannte Betreuer in der Regel den vom Studierenden angestrebten Abschluss oder etwas gleichwertiges vorweisen können. Auch jahrelange Berufserfahrung im IT-Bereich lässt man hier gelten.
F: Ich habe vor meinem Studium bereits ein mehrmonatiges Praktikum bei einem IT-Unternehmen absolviert. Kann ich mir dieses Praktikum als Pflichtpraktikum anrechnen lassen? A: Nein, das ist leider nicht möglich. Sie sollen sich ja im Pflichtpraktikum mit dem im Studium erworbenen Wissen in der Praxis beweisen. Das impliziert, dass Praktika vor dem 5. Semester (bei Diplomstudenten) bzw. vor dem 6. Semester (bei Bachelorstudenten) nicht anerkannt werden können.
F: Ich arbeite während meines Studiums schon längere Zeit bei einer IT-Firma als Werksstudent. Kann ich mir das als Pflichtpraktikum anrechnen lassen? A: Werksstudentenverträge können keine Grundlage für ein Praktikum im Kontext unserer Studien-/Praktikumsordnung sein, da hier normalerweise keine ununterbrochene Vollzeittätigkeit für 12 bzw. 20 Wochen vereinbart wird. Bitte nutzen Sie für das Praktikum im Unternehmen explizit einen/unseren Praktikumsvertrag. Vorlagen hierzu finden Sie u.a. auf der folgenden URL: https://www.htw-dresden.de/hochschule/fakultaeten/info-math/studium/...
F: Das Unternehmen, das ich gefunden habe, ist kein Ausbildungsbetrieb. Ist das ein Problem? A: "Ausbildungsbetrieb" ist im Zusammenhang mit Praktika kein Begriff. Im Prinzip kann jedes Unternehmen "Praktikumsbetrieb" sein, in der Studierende Kenntnisse/Fähigkeiten/Kompetenzen zu ihrem Studium erwerben/vertiefen können.
F: Gibt es einen festen Zeitraum oder anderweitige Vorgaben für den Start des Praktikums? A: In der Studienordnung ist für Diplomstudenten das 5. Semester (20 Wochen) und für Bachelorstudenten das 6. Semester (12 Wochen) vorgesehen. Versuchen Sie also rechtzeitig sich für diese Zeitfenster ein Praktikum zu organisieren. Natürlich werden Sie sich hier auch an den Angeboten der Firmen orientieren müssen. Es ist somit nicht unüblich, dass ein Praktikum nicht genau zum Semesterstart beginnt sondern erst später.
F: Ich habe mein Praktikum im Wintersemester für 20 Wochen geplant. Da aber in diesen 20 Wochen die Weihnachtstage liegen, bin ich unsicher, ob die dadurch ausfallenden Tage nachgeholt werden müssen? A: Sie haben ein Praktikum mit 20 Wochen ununterbrochen zu absolvieren. Gesetzliche Feiertage müssen natürlich nicht nachgearbeitet werden. Auch den 24. Dezember beziehungsweise 31. Dezember betrachten wir hier wie einen Feiertag, da dies in vielen Firmen so gehandhabt wird ;-) Sollte es in der Firma darüber hinaus zu Schließzeiten zwischen Weihnachten und Silvester kommen, gilt das für uns natürlich nicht als Unterbrechung des Praktikums. Dennoch ist es so, dass diese Tage dann nachgearbeitet werden müssten.
F: Gibt es Vorgaben für die Auswahl des betreuenden Hochschullehrers zum Beispiel bezüglich des Arbeitsgebietes? A: Sie können frei unter den Hochschullehrern der Fakultät wählen. Am einfachsten geht das direkt an der HTW nach oder vor einer Lehrveranstaltung. Natürlich können Sie auch einfach eine Anfrage via Mail an einen Hochschullehrer der Fakultät stellen.
F: Kann ich mein Praktikum in ein anderes Semester verschieben und muss ich mich hierzu abmelden? A: Als eingeschriebener Student, der sich fristgemäß zum Semesterstart zurückgemeldet hat, sind Sie formal in einem „normalen“ Fachsemester und könnten sich somit auch um noch offene Module kümmern. Einen formalen Antrag für die Verschiebung des Praktikums müssen Sie nicht stellen. Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, senden Sie mir bitte den Praktikumsvertrag zu und melden sich damit für Ihr Praktikum an.
F: Wenn ich mein Praktikum verschiebe, ist damit auch die Bachelorarbeit verschoben? Hängt die Bachelorarbeit mit der Praktikum zusammen? A: Die Bachelorarbeit hängt formal nicht mit dem Praktikum zusammen. Sie können Ihre Bachelorarbeit aber erst anmelden, wenn die dafür notwendigen ECTS-Punkte erfolgreich erarbeitet wurden - wozu natürlich auch das Praktikum gehört ;-)
F: Ich möchte mein Praktikum abbrechen, da ich damit nicht zufrieden bin. Ist das möglich? A: Ja. Der Student hat den betreuenden Professor, den Praktikumsbeautragten und den Betreuer im Unternehmen zu informieren. Die Auflösung des aktuellen Praktikumsvertrages mit der Firma ist mit der dortigen Personalabteilung zu besprechen. Organisieren Sie sich zeitnah einen neuen Praktikumsplatz. Die Zeit des abgebrochenen Praktikums wird natürlich nicht angerechnet.
F: Meine Praktikumsfirma hat mir Verträge vorgelegt, die von der Vertragsvorlage der HTW abweichen. A: Betriebsspezifische Verträge werden angenommen, wenn die Rahmenbedingungen (Vollzeitbeschäftigung, Zeitraum, ...) stimmen und ein fachlich betreuender Hochschullehrer die Praktikumsinhalte akzeptiert hat, indem er der Betreuung zustimmt. In diesen Verträgen nicht enthaltene Informationen (z.B. Kontaktdaten des Firmenbetreuers) sind auf einem gesondertem Blatt mit dem Vertrag (analog oder digital) abzugeben.
F: Was bedeutet "Vollzeitbeschäftigung" genau? Wieviel Stunden pro Woche muss ich mindestens arbeiten? In vielen Firmen gilt 40h/Woche. In meiner Firma wird 38h/Woche gearbeitet. A: "Vollzeitbeschäftigung" wird hier im Kontext ihrer Firma verstanden. Sie brauchen also nicht länger zu arbeiten als die "Vollzeitbeschäftigten" im Unternehmen des Praktikums ;-)
F: Was gehört in den Praktikumsbericht und welchen Umfang sollte dieser Bericht haben? A: Ein Praktikumsbericht sollte mindestens 12 Seiten bei einem 12 wöchigen Praktikum (Bachelor) bzw. 20 Seiten bei einem Praktikum im Diplomstudiengang umfassen und folgendes beschreiben: . das Unternehmen (kurz) . die Projektaufgabe (-aufgaben) . die Technologien, die Sie zur Lösung eingesetzt haben . die Ergebnisse (auch mit Screenshot) . die (zum Teil subjektiven) Erfahrungen, die Sie bei der Arbeit mit den benannten Technologien (oder Werkzeugen) gesammelt haben . was Sie gelernt haben ;-)