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| Studienordnung für
den Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 4.Dezember 1998 |
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Aufgrund von § 25 Abs. 1 des Gesetztes über die Hochschulen
im Freistaat Sachsen (SHG)
vom 4. August 1993 hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft
(FH)
die folgende Studienordnung als Satzung erlassen:
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Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziel des Studiums
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Gliederung des Studiums/Regelstudienzeit
§ 5 Studienplan
§ 6 Prüfungsplan
§ 7 Inkrafttreten/Veröffentlichung
Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Profillinien
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§ 1 Geltungsbereich
- Diese Studienordnung gilt für alle Studenten des Studienganges
Wirtschaftsinformatik im Direktstudium, die an der HTW Dresden
immatrikuliert sind. Auf andere Studienformen ist sie sinngemäß
anzuwenden.
- Die Grundsätze der Allgemeinen Studienordnung der HTW
Dresden in der geltenden Fassung sind in sinngemäßer
Anwendung Bestandteil dieser Ordnung, soweit im folgenden
nichts anderes bestimmt wird.
- Soweit in dieser Ordnung Personen genannt werden, sind damit
männliche als auch weibliche Personen bezeichnet.
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§ 2 Ziel des Studiums
- Im Grundstudium sollen diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten
vermittelt werden, über die jeder Student verfügen
muß, um ausreichend theoretisch fundiert dem Flexibilitätserfordernis
der betrieblichen Praxis zu entsprechen. Gegenstand des Grundstudiums
sind die theoretischen und berufsbezogenen Grundlagen der
Wirtschaftsinformatik in ihrer fachbezogenen Darstellung als
informatikspezifische, mathematische, systemtheoretische und
wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen, Methoden und Arbeitsmittel.
Das Grundstudium vermittelt eine disziplinorientierte und
systematisch angelegte praxisrelevante wissenschaftliche Grundausbildung.
- In den Pflichtfächern des Hauptstudiums sollen grundlegende
Prinzipien, Methoden, Modelle und Werkzeuge ("Tools")
vermittelt werden, die die Studenten zur ganzheitlichen, integrativen
Analyse und Gestaltung von betrieblichen Informations- und
Kommunikationssystemen befähigen. Durch die Integration
relevanter informatikspezifischer, mathematisch-statistischer,
kybernetischer und wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen
sollen im Hauptstudium die zur Konzipierung, Entwicklung,
Einführung, Nutzung und Wartung sowie zum Management
von rechnergestützten betrieblichen Anwendungssystemen
notwendigen Kenntnisse und Denkweisen erarbeitet werden.
Abgestimmt auf die angestrebten Tätigkeitsfelder ist
aus dem Angebot der in Profillinien zusammengefaßten
Wahlpflichtfächer Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften,
Informatik und Quantitative Methoden auszuwählen.
- Das Studium der Wirtschaftsinformatik schließt mit
dem akademischen Grad
Diplom-Wirtschaftsinformatikerin
(FH) bzw.
Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH)
ab. (Abkürzung: Dipl.-Wirt.inform.)
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§3
Studienvoraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen sind gegeben bei
a.) Fachhochschulreife
b) Allgemeiner Hochschulreife
(Abitur)
c) Fachgebundene Studienberechtigung.
Ein einschlägiges Vorpraktikum ist als Zugangsvoraussetzung
für die Wirtschaftsinformatik nicht zwingend vorgesehen,
wird aber dringend empfohlen.
- Die Zulassung zum Studium erfolgt gemäß der Immatrikulationsordnung
der HTWD in der geltenden Fassung.
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§ 4 Gliederung des Studiums/Regelstudienzeit
- Das Studium gliedert sich in das
- Grundstudium (1.-3.
Semester), das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt,
- Hauptstudium (4.-8.
Semester), das mit der Diplomprüfung (einschließlich
Diplomarbeit) abschließt.
Zur Regelstudienzeit zählt das praktische Studiensemester,
das in der Regel als fünftes Studiensemester durchgeführt
wird.
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§ 5 Studienplan
- Das Studium wird im einzelnen nach dem Studienplan gemäß
Anlage 1 durchgeführt.
- Lehrziele, Lehrinhalte, Literatur sowie Software/Hardware-Einsatz
der Pflicht- und Wahlpflichtfächer sind dem Curriculum
Wirtschaftsinformatik in der aktuellen Fassung zu entnehmen.
- Das praktische Studiensemester wird nach Maßgabe der
Ordnung für die praktischen Studiensemester des Fachbereichs
in der geltenden Fassung durchgeführt.
- Der Student wählt im Hauptstudium eigenverantwortlich
gemäß gewünschten zukünftigen Tätigkeitsfeldern
Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Katalog der Wahlpflichtfächer
mit einem Mindestvolumen von:
- 8 SWS Wirtschaftsinformatik, darunter ein Workshop
-
6 SWS Wirtschaftswissenschaften
-
4 SWS Informatik und/oder Quantitative Methoden.
- Folgende Profillinien dienen dem Studenten als Orientierung
und Empfehlung für die Belegung wahlobligatorischer Lehrveranstalungen:
- Informationsmanagement/Betriebliche DV-Anwendungen
- Datenbankanwendungen
- Data Mining
- Systementwicklung
Das semesterweise aktualisierte Angebot wird vor allem Lehrveranstaltungen
aus dem in Anlage 2 angegebenen Katalog enthalten.
- Exkursionen zu Unternehmen sind im Rahmen der wahlobligatorischen
Lehrveranstalungen, insbesondere in Workshops, obligatorischer
Bestandteil der Ausbildung.
- Mit der Diplomarbeit hat der Diplomand den Nachweis zu
erbringen, daß er in der Lage ist, vorrangig praxisrelevante
Aufgabenstellungen der Wirtschaftsinformatik selbständig
zu bearbeiten, die dabei anwendbaren Methoden und Verfahren
zu bewerten und anzupassen sowie die Ergebnisse in einer Gesamtdarstellung
aufzubereiten.
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§ 6 Prüfungsplan
- Die gemäß Prüfungsordnung des Studienganges
Wirtschaftsinformatik erforderlichen Prüfungen sind in
den Anlagen 1 und 2 der Prüfungsordnung detailliert enthalten.
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§ 7 Inkrafttreten/Veröffentlichung
- Diese Ordnung wurde vom Fachbereichsrat am 9.6.1998 und
vom Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(FH) am 7.7.1998 beschlossen und dem Sächsischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst (SMWK) mit Schreiben vom 06.08.1998
angezeigt. Die Anzeige wurde mit Schreiben vom 03.12.1998,
Aktenzeichen 2-7833-11/146-2 vom SMWK bestätigt.
- Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in
Kraft und wird durch Aushang veröffentlicht. Für
Studenten, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung
an der HTWD aufgenommen haben, legt der Fachbereichsrat innerhalb
von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Ordnung Übergangsregelungen
fest.
Dresden, den 04.12.1998
Prof.Dr.-Ing. Dr.h.c. G. Otto
Rektor
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