Studiengangverantwortlicher:

 

Prof. Dr. H. Beidatsch
beida@informatik.htw-dresden.de
  Studium Forschung Aktuelles Downloads
     Menu

     Hauptseite

     Studium, Einsatz
     Studienplan

     Grundstudium

     Hauptstudium
     WoLV, Workshops
 
     Studienordnungen

     Studienordnung

     Prüfungsordnung
     Praktikumsordnung
     Auslandspraktikum
     Diplomrichtlinien
 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik vom 4.Dezember 1998

 

 

Aufgrund von § 25 Abs. 1 des Gesetztes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SHG)
vom 4. August 1993 hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft (FH)
die folgende Studienordnung als Satzung erlassen:

 
Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziel des Studiums
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Gliederung des Studiums/Regelstudienzeit
§ 5 Studienplan
§ 6 Prüfungsplan
§ 7 Inkrafttreten/Veröffentlichung

Anlage 1: Studienplan
Anlage 2: Profillinien

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Studienordnung gilt für alle Studenten des Studienganges Wirtschaftsinformatik im Direktstudium, die an der HTW Dresden immatrikuliert sind. Auf andere Studienformen ist sie sinngemäß anzuwenden.

  2. Die Grundsätze der Allgemeinen Studienordnung der HTW Dresden in der geltenden Fassung sind in sinngemäßer Anwendung Bestandteil dieser Ordnung, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird.

  3. Soweit in dieser Ordnung Personen genannt werden, sind damit männliche als auch weibliche Personen bezeichnet.
 
   

§ 2 Ziel des Studiums

  1. Im Grundstudium sollen diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, über die jeder Student verfügen muß, um ausreichend theoretisch fundiert dem Flexibilitätserfordernis der betrieblichen Praxis zu entsprechen. Gegenstand des Grundstudiums sind die theoretischen und berufsbezogenen Grundlagen der Wirtschaftsinformatik in ihrer fachbezogenen Darstellung als informatikspezifische, mathematische, systemtheoretische und wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen, Methoden und Arbeitsmittel. Das Grundstudium vermittelt eine disziplinorientierte und systematisch angelegte praxisrelevante wissenschaftliche Grundausbildung.

  2. In den Pflichtfächern des Hauptstudiums sollen grundlegende Prinzipien, Methoden, Modelle und Werkzeuge ("Tools") vermittelt werden, die die Studenten zur ganzheitlichen, integrativen Analyse und Gestaltung von betrieblichen Informations- und Kommunikationssystemen befähigen. Durch die Integration relevanter informatikspezifischer, mathematisch-statistischer, kybernetischer und wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen sollen im Hauptstudium die zur Konzipierung, Entwicklung, Einführung, Nutzung und Wartung sowie zum Management von rechnergestützten betrieblichen Anwendungssystemen notwendigen Kenntnisse und Denkweisen erarbeitet werden.
    Abgestimmt auf die angestrebten Tätigkeitsfelder ist aus dem Angebot der in Profillinien zusammengefaßten Wahlpflichtfächer Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Quantitative Methoden auszuwählen.

  3. Das Studium der Wirtschaftsinformatik schließt mit dem akademischen Grad

        Diplom-Wirtschaftsinformatikerin (FH) bzw.
        Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH)

    ab. (Abkürzung: Dipl.-Wirt.inform.)

 
   
§3 Studienvoraussetzungen
  1. Die Zulassungsvoraussetzungen sind gegeben bei

       a.)  Fachhochschulreife
       b)   Allgemeiner Hochschulreife (Abitur)
       c)   Fachgebundene Studienberechtigung.

    Ein einschlägiges Vorpraktikum ist als Zugangsvoraussetzung für die Wirtschaftsinformatik nicht zwingend vorgesehen, wird aber dringend empfohlen.

  2. Die Zulassung zum Studium erfolgt gemäß der Immatrikulationsordnung der HTWD in der geltenden Fassung.
 
   

§ 4 Gliederung des Studiums/Regelstudienzeit

  1. Das Studium gliedert sich in das
          - Grundstudium (1.-3. Semester), das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt,
          - Hauptstudium (4.-8. Semester), das mit der Diplomprüfung (einschließlich Diplomarbeit) abschließt.
    Zur Regelstudienzeit zählt das praktische Studiensemester, das in der Regel als fünftes Studiensemester durchgeführt wird.
 
   

§ 5 Studienplan

  1. Das Studium wird im einzelnen nach dem Studienplan gemäß Anlage 1 durchgeführt.

  2. Lehrziele, Lehrinhalte, Literatur sowie Software/Hardware-Einsatz der Pflicht- und Wahlpflichtfächer sind dem Curriculum Wirtschaftsinformatik in der aktuellen Fassung zu entnehmen.

  3. Das praktische Studiensemester wird nach Maßgabe der Ordnung für die praktischen Studiensemester des Fachbereichs in der geltenden Fassung durchgeführt.

  4. Der Student wählt im Hauptstudium eigenverantwortlich gemäß gewünschten zukünftigen Tätigkeitsfeldern Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Katalog der Wahlpflichtfächer mit einem Mindestvolumen von:
                
                 - 8 SWS Wirtschaftsinformatik, darunter ein Workshop
                 - 6 SWS Wirtschaftswissenschaften
                 - 4 SWS Informatik und/oder Quantitative Methoden.

  5. Folgende Profillinien dienen dem Studenten als Orientierung und Empfehlung für die Belegung wahlobligatorischer Lehrveranstalungen:
    - Informationsmanagement/Betriebliche DV-Anwendungen
    - Datenbankanwendungen
    - Data Mining
    - Systementwicklung
    Das semesterweise aktualisierte Angebot wird vor allem Lehrveranstaltungen aus dem in Anlage 2 angegebenen Katalog enthalten.

  6. Exkursionen zu Unternehmen sind im Rahmen der wahlobligatorischen Lehrveranstalungen, insbesondere in Workshops, obligatorischer Bestandteil der Ausbildung.

  7. Mit der Diplomarbeit hat der Diplomand den Nachweis zu erbringen, daß er in der Lage ist, vorrangig praxisrelevante Aufgabenstellungen der Wirtschaftsinformatik selbständig zu bearbeiten, die dabei anwendbaren Methoden und Verfahren zu bewerten und anzupassen sowie die Ergebnisse in einer Gesamtdarstellung aufzubereiten.
 
   

§ 6 Prüfungsplan

  1. Die gemäß Prüfungsordnung des Studienganges Wirtschaftsinformatik erforderlichen Prüfungen sind in den Anlagen 1 und 2 der Prüfungsordnung detailliert enthalten.
 
   

§ 7 Inkrafttreten/Veröffentlichung

  1. Diese Ordnung wurde vom Fachbereichsrat am 9.6.1998 und vom Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) am 7.7.1998 beschlossen und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) mit Schreiben vom 06.08.1998 angezeigt. Die Anzeige wurde mit Schreiben vom 03.12.1998, Aktenzeichen 2-7833-11/146-2 vom SMWK bestätigt.

  2. Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in Kraft und wird durch Aushang veröffentlicht. Für Studenten, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung an der HTWD aufgenommen haben, legt der Fachbereichsrat innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Ordnung Übergangsregelungen fest.

    Dresden, den 04.12.1998
    Prof.Dr.-Ing. Dr.h.c. G. Otto
    Rektor