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| Diplomrichtlinien |
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| Prüfungsausschüsse
Informatik/Medieninformatik/Wirtschaftsinformatik
Merkblatt für Studenten: Modalitäten der Diplomarbeit
im FB Informatik/Mathematik
Die folgenden Aktivitäten und Verantwortlichkeiten ergeben
sich aus der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der HTWD
vom 27. Juni 1997 in der Fassung vom 04. März 1998 und
vom 10. Dezember 1999 (ADPO) sowie der Diplomprüfungsordnung
des jeweiligen Studienganges (DPOI/DPOMI/DPOWI) sowie aus den
Festlegungen des Fachbereichsrates vom 01. Oktober 1997 und
vom 29. September 1998. Singularitäten bei der Vorbereitung,
Erarbeitung und Verteidigung der Diplomarbeit sind in den genannten
Ordnungen geregelt, hier jedoch nicht dargestellt und können
für auftretende Probleme mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
beraten werden.
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1. Themenangebot
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Der Studiendekan
veröffentlicht bis zur 8. Vorlesungswoche eine Liste der
im FB angebotenen Diplomthemen.
V: Studiendekan |
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| 2. Themenwahl |
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Studenten im 7. Semester können
den Professoren oder Studiengangverantwortlichen Themen- und Bearbeitungsvorschläge
unterbreiten. |
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3. Themenausgabe
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen
(§ 24 Abs. 5 DPOI/DPOMI/DPOWI) erfolgt die Themenausgabe
aktenkundig durch den Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses (PAV) in der Regel am Ende des 7. Semesters.
Damit verbunden ist die Fixierung des Betreuers und des
Abgabezeitpunktes (bis einschließlich Immatrikulationsjahrgang
1996: 5 Monate nach Ausgabe).
V: Prüfungsausschussvorsitzender |
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| 4. Themenpräzisierung
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Einzelheiten der Themenstellung
und der Bearbeitung legt der Betreuer mit dem Kandidaten fest.
V: Betreuer |
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| 5. Klärung der
schutzrechtlichen Voraussetzungen |
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Nach § 24 Abs. 14 ADPO hat
die Hochschule ein einfaches Nutzungsrecht an der Diplomarbeit
für Lehre und Forschung. Zum Beginn der
Bearbeitung werden daher eventuelle schutzrechtliche Voraussetzungen
zur anderweitigen Nutzung der zu erarbeitenden Ergebnisse geklärt.
V: Betreuer |
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| 6. Form |
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Bei der Erstellung und Abgabe der Diplomarbeit sind folgende
Vorgaben zu beachten:
a) Der Diplomarbeit sind Thesen zu den wesentlichen Arbeitsergebnissen
beizufügen. Im Ausnahmefall
kann vom Betreuer eine andere,
gleichwertige Form vorgegeben
werden.
b) Bestandteile der Diplomarbeit sind in der angegebenen Reihenfolge:
- Deckblatt (s. Muster)
- Inhaltsverzeichnis mit Dezimalklassifikation
der Gliederung
- Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
- Verzeichnis verwendeter Informatik-Begriffe
und deren Bedeutung
(Glossary -
soweit erforderlich)
- Abbildungsverzeichnis (soweit
erforderlich)
- Textteil
- Literaturverzeichnis
- Anlagen (ggf.)
- Thesen zu den wesentlichen Arbeitsergebnissen
[s. a)]
- Erklärung über Nutzung
und Verwertung (ggf. soweit zwischen Betreuer
und Kandidat vereinbart;
s. 5.)
- Selbständigkeitserklärung:
"Ich
versichere, dass ich die Diplomarbeit selbständig verfasst
und keine
anderen
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe."
c) Der Textteil kann in Maschinenschrift oder als
Computerausdruck erstellt
sein und sollte höchstens
100 Seiten (11/2-zeilig bei
Schreibmaschinenschrift) umfassen.
d) Die Diplomarbeit ist in drei Exemplaren einzureichen.
e) Mit der Diplomarbeit ist die zweifach ausgefüllte
Nachweiskarte für die
Bibliothek einzureichen.
V: Kandidat
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| 7. Einreichung |
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Die Diplomarbeit ist fristgemäß
im Sekretariat des Lehrbereichs Informatik (LBS) abzuliefern.
[Terminüberschreitungen ohne genehmigte
Verlängerung führen zur Bewertung "nicht ausreichend"
(5).]
V: Kandidat |
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| 8. Bestellung Prüfungskommission |
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Unverzüglich nach Einreichung
der Diplomarbeit bestellt der PAV eine Prüfungskommission.
Ihr gehören neben dem Vorsitzenden (PKV) der
Betreuer als erster Gutachter und ein zweiter Gutachter an.
V: Prüfungsausschussvorsitzender |
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| 9. Gutachten |
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Beide Gutachter erstellen nach
Bestellung der Prüfungskommission ihr jeweiliges Gutachten
mit einer differenzierten Note; die Ableitung
der Note aus der gutachterlichen Stellungnahme muss von Dritten
nachvollziehbar sein. Stimmen beide Gutachter hinsichtlich ihrer
Stellungnahme und Benotung vollständig überein, kann
ein gemeinsames Gutachten erstellt werden.
V: Gutachter |
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| 10. Bewertung der
Diplomarbeit |
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Bei unterschiedlicher, jedoch
mindestens "ausreichender" (4) Bewertung durch die Gutachter
legt die Prüfungskommission die endgültige
Bewertung fest.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission |
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| 11. Einladung zur
Diplomverteidigung |
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Ist die Bewertung der Diplomarbeit
mindestens "ausreichend", so wird baldmöglichst
die öffentliche Verteidigung durchgeführt, wenn alle
Pflicht- und Wahlpflichtprüfungen der Diplomprüfung
mit Erfolg absolviert wurden. Dazu fordert der PKV vom PAV eine
Bestätigung an über
die erfolgreiche Ablegung aller Prüfungen der Diplomprüfung.
Die Einladung zur Diplomverteidigung durch den PKV soll spätestens
eine
Woche vor dem Termin der Verteidigung hochschulöffentlich
erfolgen.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission |
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| 12. Diplomverteidigung
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Die mündliche Diplomverteidigung
wird von der Prüfungskommission unter Leitung ihres Vorsitzenden
durchgeführt. Sämtliche Mitglieder
der Prüfungskommission sind prüfungsberechtigt und müssen
anwesend oder vertreten sein.
Die mündliche Diplomverteidigung soll sich schwerpunktartig
an den Fachgebieten der Diplomarbeit orientieren. Es soll festgestellt
werden, dass der Kandidat die fachlichen Zusammenhänge überblickt
und die Fähigkeiten besitzt, wissenschaftliche Methoden und
Erkenntnisse anzuwenden, sowie die für den Übergang
in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse
erworben hat. Dazu soll er insbesondere die Ergebnisse der Diplomarbeit
selbständig begründen und in der Diskussion vertreten.
Dem Kandidaten ist einleitend Gelegenheit zu geben, in einem Kurzvortrag
(ca. 20 min.) über die Ergebnisse der Diplomarbeit zusammenfassend
zu referieren.
Nach dem Kurzvortrag werden die Gutachten auszugsweise vorgetragen.
Über die Diplomverteidigung ist durch einen vom PKV beauftragten
Protokollanten ein Protokoll anzufertigen.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission |
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| 13. Bewertung der
Verteidigung/Gesamtnote der Diplomarbeit |
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Das Ergebnis der mündlichen
Diplomverteidigung wird von der Prüfungskommission unter
Ausschluss der Öffentlichkeit festgelegt.
Die Bewertung erfolgt durch eine differenzierte Note.
Die Gesamtnote der Diplomarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel
der Bewertung der Diplomarbeit und der Verteidigung gebildet,
wenn die
Bewertung der Verteidigung mindestens "ausreichend"
(4) ist.
Die Bewertungen der Diplomarbeit und der Diplomverteidigung sowie
die
Gesamtnote der Diplomarbeit sind vom PKV zum Abschluss der Diplomverteidigung
bekannt zugeben.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission |
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