Studiengangverantwortlicher:

 

Prof. Dr. H. Beidatsch
beida@informatik.htw-dresden.de
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Diplomrichtlinien
 

 

 
Prüfungsausschüsse Informatik/Medieninformatik/Wirtschaftsinformatik

Merkblatt für Studenten: Modalitäten der Diplomarbeit im FB Informatik/Mathematik

Die folgenden Aktivitäten und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der HTWD vom 27. Juni 1997 in der Fassung vom 04. März 1998 und vom 10. Dezember 1999 (ADPO) sowie der Diplomprüfungsordnung des jeweiligen Studienganges (DPOI/DPOMI/DPOWI) sowie aus den Festlegungen des Fachbereichsrates vom 01. Oktober 1997 und vom 29. September 1998. Singularitäten bei der Vorbereitung, Erarbeitung und Verteidigung der Diplomarbeit sind in den genannten Ordnungen geregelt, hier jedoch nicht dargestellt und können für auftretende Probleme mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beraten werden.

 
   
1. Themenangebot
 
  Der Studiendekan veröffentlicht bis zur 8. Vorlesungswoche eine Liste der im FB angebotenen Diplomthemen.
V: Studiendekan
 
   
2. Themenwahl  
  Studenten im 7. Semester können den Professoren oder Studiengangverantwortlichen Themen- und Bearbeitungsvorschläge unterbreiten.  
   
3. Themenausgabe
 
  Bei Vorliegen der Voraussetzungen (§ 24 Abs. 5 DPOI/DPOMI/DPOWI) erfolgt die Themenausgabe aktenkundig durch den Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses (PAV) in der Regel am Ende des 7. Semesters. Damit verbunden ist die Fixierung des Betreuers und des
Abgabezeitpunktes (bis einschließlich Immatrikulationsjahrgang 1996: 5 Monate nach Ausgabe).
V: Prüfungsausschussvorsitzender
 
   
4. Themenpräzisierung  
  Einzelheiten der Themenstellung und der Bearbeitung legt der Betreuer mit dem Kandidaten fest.
V: Betreuer
 
   
5. Klärung der schutzrechtlichen Voraussetzungen  
  Nach § 24 Abs. 14 ADPO hat die Hochschule ein einfaches Nutzungsrecht an der Diplomarbeit für Lehre und Forschung. Zum Beginn der
Bearbeitung werden daher eventuelle schutzrechtliche Voraussetzungen zur anderweitigen Nutzung der zu erarbeitenden Ergebnisse geklärt.
V: Betreuer
 
   
6. Form  
 

Bei der Erstellung und Abgabe der Diplomarbeit sind folgende Vorgaben zu beachten:

a)  Der Diplomarbeit sind Thesen zu den wesentlichen Arbeitsergebnissen      beizufügen. Im Ausnahmefall kann vom Betreuer eine andere,
     gleichwertige Form vorgegeben werden.

b) Bestandteile der Diplomarbeit sind in der angegebenen Reihenfolge:
     - Deckblatt (s. Muster)
     - Inhaltsverzeichnis mit Dezimalklassifikation der Gliederung
     - Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
     - Verzeichnis verwendeter Informatik-Begriffe und deren Bedeutung
        (Glossary - soweit erforderlich)
     - Abbildungsverzeichnis (soweit erforderlich)
     - Textteil
     - Literaturverzeichnis
     - Anlagen (ggf.)
     - Thesen zu den wesentlichen Arbeitsergebnissen [s. a)]
     - Erklärung über Nutzung und Verwertung (ggf. soweit zwischen Betreuer
      und Kandidat vereinbart; s. 5.)

     - Selbständigkeitserklärung:
         "Ich versichere, dass ich die Diplomarbeit selbständig verfasst und keine
          anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe."

c)  Der Textteil kann in Maschinenschrift oder als Computerausdruck erstellt
     sein und sollte höchstens 100 Seiten (11/2-zeilig bei
     Schreibmaschinenschrift) umfassen.

d) Die Diplomarbeit ist in drei Exemplaren einzureichen.

e)  Mit der Diplomarbeit ist die zweifach ausgefüllte Nachweiskarte für die
     Bibliothek einzureichen.
     V: Kandidat

 
   
7. Einreichung  
  Die Diplomarbeit ist fristgemäß im Sekretariat des Lehrbereichs Informatik (LBS) abzuliefern. [Terminüberschreitungen ohne genehmigte
Verlängerung führen zur Bewertung "nicht ausreichend" (5).]
V: Kandidat
 
   
8. Bestellung Prüfungskommission  
  Unverzüglich nach Einreichung der Diplomarbeit bestellt der PAV eine Prüfungskommission. Ihr gehören neben dem Vorsitzenden (PKV) der
Betreuer als erster Gutachter und ein zweiter Gutachter an.
V: Prüfungsausschussvorsitzender
 
   
9. Gutachten  
  Beide Gutachter erstellen nach Bestellung der Prüfungskommission ihr jeweiliges Gutachten mit einer differenzierten Note; die Ableitung
der Note aus der gutachterlichen Stellungnahme muss von Dritten nachvollziehbar sein. Stimmen beide Gutachter hinsichtlich ihrer
Stellungnahme und Benotung vollständig überein, kann ein gemeinsames Gutachten erstellt werden.
V: Gutachter
 
   
10. Bewertung der Diplomarbeit  
  Bei unterschiedlicher, jedoch mindestens "ausreichender" (4) Bewertung durch die Gutachter legt die Prüfungskommission die endgültige
Bewertung fest.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission
 
   
11. Einladung zur Diplomverteidigung  
  Ist die Bewertung der Diplomarbeit mindestens "ausreichend", so wird baldmöglichst die öffentliche Verteidigung durchgeführt, wenn alle
Pflicht- und Wahlpflichtprüfungen der Diplomprüfung mit Erfolg absolviert wurden. Dazu fordert der PKV vom PAV eine Bestätigung an über
die erfolgreiche Ablegung aller Prüfungen der Diplomprüfung. Die Einladung zur Diplomverteidigung durch den PKV soll spätestens eine
Woche vor dem Termin der Verteidigung hochschulöffentlich erfolgen.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission
 
   
12. Diplomverteidigung  
  Die mündliche Diplomverteidigung wird von der Prüfungskommission unter Leitung ihres Vorsitzenden durchgeführt. Sämtliche Mitglieder
der Prüfungskommission sind prüfungsberechtigt und müssen anwesend oder vertreten sein.

Die mündliche Diplomverteidigung soll sich schwerpunktartig an den Fachgebieten der Diplomarbeit orientieren. Es soll festgestellt werden, dass der Kandidat die fachlichen Zusammenhänge überblickt und die Fähigkeiten besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, sowie die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat. Dazu soll er insbesondere die Ergebnisse der Diplomarbeit selbständig begründen und in der Diskussion vertreten.

Dem Kandidaten ist einleitend Gelegenheit zu geben, in einem Kurzvortrag (ca. 20 min.) über die Ergebnisse der Diplomarbeit zusammenfassend zu referieren.
Nach dem Kurzvortrag werden die Gutachten auszugsweise vorgetragen.
Über die Diplomverteidigung ist durch einen vom PKV beauftragten Protokollanten ein Protokoll anzufertigen.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission
 
   
13. Bewertung der Verteidigung/Gesamtnote der Diplomarbeit  
  Das Ergebnis der mündlichen Diplomverteidigung wird von der Prüfungskommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgelegt.

Die Bewertung erfolgt durch eine differenzierte Note.
Die Gesamtnote der Diplomarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der Diplomarbeit und der Verteidigung gebildet, wenn die
Bewertung der Verteidigung mindestens "ausreichend" (4) ist.

Die Bewertungen der Diplomarbeit und der Diplomverteidigung sowie die
Gesamtnote der Diplomarbeit sind vom PKV zum Abschluss der Diplomverteidigung bekannt zugeben.
V: Vorsitzender der Prüfungskommission